Die Internationale Gesellschaft für Bewegung und Gesundheit (ISPAH) hat sich verpflichtet, Gleichheit, Vielfalt und Inklusion in ihrem Vorstand, ihren Räten und Ausschüssen zu fördern. Die Organisation setzt sich - bei der Erbringung von Dienstleistungen - auch gegen unrechtmäßige Diskriminierung ihrer Dienstleister, Mitglieder, Kunden und der Öffentlichkeit ein.
Unser Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft wirklich alle Teile der Gesellschaft repräsentiert und dass jeder ISPAH-Vertreter sich respektiert fühlt und sein Potenzial ausschöpfen kann, unabhängig von seinem Hintergrund oder seinen Umständen. Wir werden unterschiedliche Lebenserfahrungen und Traditionen respektieren und schätzen und sicherstellen, dass alle Stimmen geschätzt und gehört werden.
- Zweck
Der Zweck dieser Richtlinie ist es:- Für Gleichheit, Fairness und Respekt für alle Vertreter und Mitglieder der ISPAH zu sorgen.
- Keine unrechtmäßige Diskriminierung in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz 20101 geschützte Merkmale von:
- Alter
- Behinderung
- Geschlechtsumwandlung
- Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Ethnie (einschließlich Hautfarbe, Nationalität und ethnische oder nationale Herkunft)
- Religion oder Weltanschauung
- Sex
- sexuelle Orientierung
- Ablehnung und Vermeidung aller Formen von ungesetzlicher Diskriminierung. Dies umfasst in:
- Gehalt und Leistungen (falls zutreffend)
- Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (falls zutreffend)
- Umgang mit Missständen und Disziplin
- Entlassung
- Auswahl für Vorstands-, Ausschuss- oder Ratspositionen, Schulungen oder andere Entwicklungsmöglichkeiten
- Unser Engagement
ISPAH verpflichtet sich zu:
- Förderung von Gleichberechtigung, Vielfalt und Integration innerhalb der Gesellschaft.
- eine Gesellschaft zu schaffen, die frei ist von Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzlicher Diskriminierung, die Würde und Respekt für alle fördert und in der die individuellen Unterschiede und die Beiträge aller Mitglieder und Vertreter anerkannt und geschätzt werden.
Die Vertreter der ISPAH, einschließlich der Vorstands-, Rats- und Ausschussmitglieder, sind dafür verantwortlich, sich so zu verhalten, dass die Organisation Chancengleichheit für ihre Mitglieder und innerhalb der Gesellschaft als Ganzes bietet und Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzliche Diskriminierung verhindert.
Alle Vertreter der ISPAH sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie für Handlungen wie Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzliche Diskriminierung im Rahmen ihrer Verbindung mit der ISPAH gegenüber anderen Mitgliedern, Lieferanten und der Öffentlichkeit haftbar gemacht werden können. - Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzliche Diskriminierung durch andere Mitglieder, Lieferanten, Besucher, die Öffentlichkeit und andere Personen im Rahmen der Arbeit der ISPAH ernst nehmen.
Solche Handlungen werden als Fehlverhalten behandelt und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Besonders schwerwiegende Beschwerden können als grobes Fehlverhalten gewertet werden und zur fristlosen Entlassung aus dem Vorstand/Rat/Ausschuss führen.
Darüber hinaus kann sexuelle Belästigung eine strafrechtliche Angelegenheit sein, wie zum Beispiel bei Anschuldigungen wegen sexueller Nötigung. Darüber hinaus fällt Belästigung unter den Protection from Harassment Act 19972 - die nicht auf Umstände beschränkt ist, in denen sich die Belästigung auf ein geschütztes Merkmal bezieht - ist eine Straftat. - Allen ISPAH-Vertretern und -Mitgliedern (sofern zutreffend) Möglichkeiten zur Schulung und Weiterentwicklung bieten.
- Entscheidungen in Bezug auf potenzielle oder bestehende ISPAH-Vertreter auf der Grundlage ihrer Verdienste zu treffen (abgesehen von notwendigen und begrenzten Ausnahmen, die gemäß dem Gleichstellungsgesetz zulässig sind).
- die Zusammensetzung des ISPAH-Vorstands und der Ausschüsse hinsichtlich Informationen wie Alter, Geschlecht, ethnischer Hintergrund, sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung und Behinderung zu überwachen, um die in dieser Politik dargelegten Ziele und Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Überwachung umfasst auch die Bewertung, wie die Politik für Gleichstellung, Vielfalt und Integration und alle unterstützenden Aktionspläne in der Praxis funktionieren, ihre jährliche Überprüfung und die Prüfung und Ergreifung von Maßnahmen zur Lösung von Problemen.